Gebührenordnung für Affoltern und Zwillikon

Für die Gemeinden Obfelden und Knonau gelten die gemeindeeigenen Gebühren


Download der Gebührenordnung für Affoltern a. A. und Zwillikon

2008 11 19 geb ordnung ab 1 4 2009

Als Anhang zum Antennen-Reglement, Art. 9, Ziffer 4, Gebühren und gestützt auf den Beschluss der Generalversammlung vom 19. November 2008 werden folgende Anschluss- und Mietgebühren erhoben:

Anschlussgebühren gültig ab 1. April 2009
Ein- und Mehrfamilienhäuser  
Die einmalige Anschlussgebühr wird pro Wohnhaus (Assekuranz-Nummer) erhoben.
Einmalige Anschlussgebühr inkl. 1 Wohnung

 1'750.00
Zusatzgebühr pro weitere Wohnung  200.00
Kabel- und Grabarbeiten ab Grundstückgrenze
zu Lasten des Eigentümers
 
   
Der von der FGA angelieferte Signalpegel erlaubt den einwandfreien Betrieb von 5 R/TV-Dosen pro Wohneinheit im Einfamilien- und Mehrfamilienhaus. Für jede weitere R/TV-Dose wird eine einmalige Gebühr erhoben. 
Gebühr pro zusätzliche R/TV-Dose 40.00
   
Anteilscheine  
Pro angeschlossene Liegenschaft (Assek.-Nr.) und pro Liegenschaft mit Eigentumswohnungen ist pro Eigentümer ein Anteilschein der Genossen-schaft zu zeichnen.
100.00
   
Mietgebühren  
Wohnhäuser  
Für Genossenschafter monatlich 23.00
Für Nicht-Genossenschafter monatlich
29.00
   
Für Einfamilienhäuser und pro Wohnung im Mehrfamilienhaus gelten folgen-
de monatlichen Mietgebühren:
 
  1  -   5 R/TV-Dosen 23.00
  6  - 10 R/TV-Dosen 46.00
  11 - 15 R/TV-Dosen 69.00
   
Für Spitäler, Schulen usw. verweisen wir auf die Gebührenregelung vom
15. Mai 2007.